Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29798
OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20 (https://dejure.org/2020,29798)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2020 - 6 UF 122/20 (https://dejure.org/2020,29798)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 6 UF 122/20 (https://dejure.org/2020,29798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Der Bundesgerichthof hat erkannt, dass ein Wechselmodell von Rechts wegen (jedenfalls auch) im Rahmen eines Umgangsverfahrens und auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann (BGH FamRZ 2017, 532).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Denn dieser Entscheidung hat - worauf die Antragstellerin bereits erstinstanzlich zu Recht hingewiesen hat - noch das bis zum 31. August 2009 geltende Recht und außerdem die Sonderkonstellation zugrunde gelegen, dass ein völlig umgangsunwilliger Vater zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden sollte (siehe zu diesem Problem grundlegend BVerfG FamRZ 2008, 845; Anm. Völker in FamRB 2008, 174).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Er hat ferner entschieden, dass die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden Frage entfaltet, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist (BGH FamRZ 2020, 255).
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

    Gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Der diesbezügliche Rekurs des Familiengerichts auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2008 - XII ZB 225/06 (FamRZ 2008, 1334) ist nicht stichhaltig.
  • KG, 11.09.2018 - 13 UF 74/18

    Gründe für Änderung der Wechselmodellregelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Auf dem Boden dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, ist kein belastbarer rechtlicher Grund dafür ersichtlich, für die Abkehr von einem - wie vorliegend - bislang freiwillig von den Eltern praktizierten Wechselmodell die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den abkehrwilligen Elternteil vorauszusetzen (vgl. - zum Fall, in dem das Wechselmodell sogar gerichtlich tituliert worden war - KG FamRZ 2019, 363).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 263/17

    Unmaßgeblichkeit des beeinflussten Kindeswillens bei Anordnung des Wechselmodells

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    In letzterer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zudem die Prämisse der Vorinstanz (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 UF 263/17 -, juris), mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil sei zugleich notwendigerweise die gerichtliche Entscheidung für ein Residenzmodell verbunden, als nicht haltbar verworfen, zumal durch eine implizite Festlegung des Umgangsmodells schon im Rahmen der Sorgerechtsentscheidung überdies bei fehlenden Abänderungsgründen einem umgangsberechtigten Elternteil bereits die Möglichkeit abgeschnitten werden könnte, überhaupt eine erstmalige vollstreckbare Umgangsregelung zu erwirken.
  • OLG Koblenz, 03.06.2019 - 7 UF 234/19

    Grenzen der elterlichen Antragsbefugnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2020 - 6 UF 122/20
    Denn das Umgangsverfahren ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 1684 BGB ein Amtsverfahren, sodass es zur Verfahrenseinleitung wegen § 24 Abs. 1 FamFG keines förmlichen Antrags bedarf, sondern ein solcher lediglich eine Anregung zur Verfahrenseinleitung darstellt (siehe zum Ganzen - statt aller - nur OLG Koblenz FamRZ 2020, 177).
  • OLG Dresden, 19.02.2021 - 21 UF 32/21

    Abänderung eines Wechselmodells in Umgangsverfahren

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, dass mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil nicht notwendigerweise zugleich die gerichtliche Entscheidung für das Residenzmodell verbunden ist (BGH, Beschluss vom 27.11.2019 - XII ZB 512/18 -, a.a.O., Rn. 15; ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.10.2020 - 6 UF 122/20 -, FamRZ 2021, 39 f., juris Rn. 11 f.; grundlegend a.A. weiterhin OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2020 - 2 UF 301/19 -, FamRZ 2020, 1181 ff., juris Rn. 20 ff.).

    Dieser dürfte nicht wegen fehlender Antragsbefugnis abgewiesen werden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.10.2020 - 6 UF 122/20 -, FamRZ 2021, 39 f., juris Rn. 8 ff.).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2021 - 8 UF 188/20

    Keine Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung zum Umgang (Aufhebung eines

    Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells setzt nicht zwingend eine vorherige Klärung des Lebensmittelpunktes des Kindes in einem sorgerechtlichen Verfahren voraus und kann im Umgangsverfahren geregelt werden (Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.10.2020 - 6 UF 122/20, FamRZ 2021, 39; Fortführung von BGH, Beschluss vom 01.02.2017 - XII ZB 601/15, BGHZ 210, 31 = FamRZ 2017; 532).

    Zuletzt wird demgegenüber auf der Grundlage der vom BGH für die Begründung des Wechselmodells für möglich gehaltenen "umgangsrechtlichen Lösung" die Auffassung vertreten, nicht nur die Begründung, sondern auch die Aufhebung eines zuvor praktizierten Wechselmodells sei durch eine Entscheidung im Umgangsverfahren möglich und setze nicht die vorherige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts voraus (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 6 UF 122/20, Rn. 10 - 12, juris = FamRZ 2021, 39; im Ergebnis eher zustimmend Hennemann, NzFam 2020, 1024; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 3 UF 4/18, Rn. 35, juris = FamRZ 2018, 1329-1334).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht